Häufige Fragen

Antworten, in Ruhe erklärt

Zu Betreuungsangeboten, Kostenübernahme durch die Pflegekasse und zum Ablauf des Kennenlernens.

Kosten & Pflegekassen-Abrechnung

Muss ich für die Betreuungsleistungen in Vorkasse gehen?
Nein, absolut nicht. Als nach Landesrecht anerkannter Dienst (§ 45a SGB XI / AnFöVO NRW) rechnen wir unsere Leistungen durch eine unkomplizierte Abtretungserklärung direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen kein eigenes Geld vorstrecken.
Ab welchem Pflegegrad stehen mir Leistungen zu?
Bereits ab Pflegegrad 1 hat jede pflegebedürftige Person Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131,00 € pro Monat (1.572,00 € im Jahr). Ab Pflegegrad 2 steht zusätzlich der Gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung (§ 42a SGB XI): 3.539,00 € im Kalenderjahr für bis zu acht Wochen.
Verfällt mein Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht monatlich nutze?
Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort am Monatsende. Sie können angespart und noch bis zum 30. Juni des darauffolgenden Kalenderjahres für Betreuungsleistungen abgerufen werden. Wir prüfen Ihr Restbudget gerne für Sie.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Entlastungsbetrag?
Das Pflegegeld wird Ihnen direkt zur freien Verfügung ausgezahlt. Der Entlastungsbetrag (131 €) ist ein zusätzliches, zweckgebundenes Budget für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag. Ihr reguläres Pflegegeld wird durch unsere Inanspruchnahme nicht gekürzt.

Ablauf & Organisation

Wie läuft das erste Kennenlerngespräch ab?
Das Erstgespräch ist für Sie vollkommen kostenlos und unverbindlich. Inhaberin Marcelina Djapjas besucht Sie im gewohnten häuslichen Umfeld, um Ihre Wünsche in Ruhe zu besprechen, den Bedarf abzustimmen und alle Formalitäten transparent zu klären.
Bekomme ich eine feste Bezugsperson?
Ja, das ist unser oberster Grundsatz. Vertrauen entsteht durch Verlässlichkeit und persönliche Bindung. Wir vermeiden ständige Personalwechsel, sodass Sie immer ein vertrautes Gesicht an Ihrer Seite haben.
In welchen Regionen sind Sie für mich im Einsatz?
Im gesamten Stadtgebiet Leverkusen (u. a. Opladen, Wiesdorf, Schlebusch, Rheindorf, Alkenrath, Lützenkirchen, Hitdorf, Steinbüchel) sowie in angrenzenden Teilen von Köln und dem Rheinisch-Bergischen Kreis.
Was gehört alles zur Alltagsbegleitung?
Von gemeinsamen Spaziergängen, Einkäufen, Arzt- und Behördenbegleitung über Gesellschaftsspiele, Gespräche und Gedächtnistraining bis zur Unterstützung bei der Haushaltsorganisation und stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger.

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

Auch bei Fragen zur Finanzierung und Antragstellung – wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation.